Führerschein Klasse B mit 17 Jahren

Der Führerscheinerwerb im Alter von 17 Jahren ist seit dem 01.02.2006 im Bundesland Brandenburg gestattet. Um den Führerschein der Klasse B (PKW) zu erwerben muss mindestens eine Begleitperson genannt, sowie eingetragen, werden. Der beim Fahren anwesende Begleiter muss folgende Vorraussetzungen vorweisen.
1. Das Mindestalter des Begleiters liegt bei 30 Jahren.
2. Die Person darf maximal 3 Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister haben.
3. Die Begleitperson muss mindestens 5 Jahre ohne Unterbrechung im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B sein.
Die Ausbildung unterscheidet sich nicht von anderen Klasse B Schülern. Nutzen Sie die Möglichkeit zu einer kostenlosen und unverbindlichen Beratung, möglichst in Begleitung der Eltern. Eine Terminierung ist hierbei sehr empfehlenswert. Nähere Informationen sind über unsere Kontaktmöglichkeiten in unserer Fahrschule erhältlich, ebenso eine kostenlose Informationsbroschüre.