Ausbildung

Die praktische Ausbildung

Übungsstufe
Leistungsstufe

Sonderfahrten

12 Sonderfahrten zu je 45 Minuten sind vom Gesetzgeber vorgeschrieben und müssen absolviert werden.
5 x 45 Min. Überlandfahrt, 4 x 45 Min. Autobahnfahrt, 3 x 45 Min. Nachtfahrt.
Bei der Überlandfahrt muss man mit unterschiedlichen Fahrbahnverläufen und Kurvenarten rechnen, Stadt und Land wechseln ständig und die Strecke führt durch bisher unbekannte Orte, es wird so nie langweilig. Ausbildungsziel ist hier die richtige Kurventechnik in den Alleestraßen, die häufigen Tempoanpassungen, Sicherheitsabstand und das Überholen bei höheren Geschwindigkeiten. Eine kurze Pause zum Verschnaufen, Eisessen oder Pausenzigarette ist natürlich geplant. Die Überlandfahrt ist mit die schönste Sonderfahrt.
Bei der Autobahnfahrt lernt Ihr die Besonderheiten der Autobahn kennen. Richtgeschwindigkeit 130 km/h wird angestrebt - mehr, wenn es die Verkehrsdichte und Witterung zulassen. Bei dieser Fahrt müssen Verkehrsbeobachtung und Fahrzeugbeherrschung schon gut ausgeprägt sein.
Die Nachtfahrt soll außer dem sinnvollen Einsatz der Beleuchtungseinrichtungen wie Abblend– und Fernlicht auch das Orientieren in Dunkelheit, das Verhalten bei Blendungen und den Einsatz von wirkungsvollen Gegenmaßnahmen trainieren.
Hauptziel der Sonderfahrten ist auch eine ausgeprägte und sehr vorausschauende Blicktechnik, die so langsam Prüfungsniveau erreichen muss.
Reifestufe
Prüfung